Heute schon eine Rechnung an die Gemeinde gestellt?

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.

>> Angenommen, das angebotene Gehalt für einen Job auf der Gemeinde ist jemandem zu wenig, derjenige will mehr. Jetzt könnte man kreativ werden und sich für Tätigkeiten rund um Gemeinde-Bauprojekte, zunächst eine Überstundenpauschale und dann eine monatliche Belohnung ausdenken. Und weiter angenommen, jetzt mokiert die Rechnungsprüfung, dass diese Zahlungen so nicht erfolgen können, weil das Lohn- und Gehaltsschema das nicht vorsieht.

Vielleicht wird man jetzt noch kreativer und vereinbart mit diesem Mitarbeiter eine Leistungsabgeltung mittels Honorarnote. Damit das Kind einen Namen hat, sind diese Rechnungen für die selbständigen Tätigkeiten rund um Gemeinde-Bauprojekte.

>> Für jemanden mit ein bisschen Hausverstand erkennt man sehr schnell, dass hier zu Kurz gedacht wurde, und es ergeben sich sofort eine ganze Reihe von Fragen.

>> Noch bevor der Mitarbeiter der Gemeinde überhaupt mit seiner selbständigen Tätigkeit für die Gemeinde starten kann, wären folgende Punkte zu klären:

Wurden die Tätigkeiten für die einzelnen Gemeinde-Bauprojekte ausgeschrieben und welche Alternativangebote hat es gegeben?

Gibt es einen Werkvertrag und eine Vereinbarung zu den einzelnen Bauprojekten der Gemeinde mit dem als Selbständiger auftretenden Mitarbeiter?

Gibt es eine entsprechende Gewerbeberechtigung, die zur selbständigen Durchführung der beauftragten Tätigkeit berechtigt?

Wurde die Vergabe der Tätigkeiten und der Vertrag mit dem Mitarbeiter, der in diesem Fall als Selbständiger auftritt, im Vorhinein im Gemeinderat beschlossen? In der Regel muss jeder Vertrag im Gemeinderat abgesegnet werden?

Haftung: Wer haftet für eine mangelhafte selbständige Tätigkeit und gibt es eine dem Gesetz entsprechende Haftpflichtversicherung. Wurde ein Nachweis dieser vorgelegt?

Wurde vom Mitarbeiter der Gemeinde ein Antrag auf Nebenbeschäftigung (§88 GDG 2002) gestellt und wurde diese Nebenbeschäftigung im Gemeinderat genehmigt?

>> Wären alle diese Punkte geklärt, dann ergeben sich auch während der Durchführung der selbständigen Tätigkeit des Mitarbeiters der Gemeinde für die Gemeinde noch eine ganze Reihe von Anforderungen:

Wurde die selbständige Tätigkeit den entsprechende Richtlinien folgend dokumentiert: Besprechungsprotokolle [wann – Datum Uhrzeit – ist mit wem, wo, was besprochen worden mit welchen Ergebnissen], Bautagebücher für jedes Projekt, etc.

Gibt es durchgängige Stundenaufzeichnungen, die belegen, dass die selbständige Tätigkeit NICHT in der Arbeitszeit als Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt ist?

Ist die Gemeinde der Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG nachgekommen?

Gibt es überhaupt eine Vereinbarkeit der selbständigen Tätigkeiten und der Tätigkeit als Mitarbeiter der Gemeinde?

Wie weit lässt sich überhaupt die selbständige Tätigkeiten und die Tätigkeit als Mitarbeiter der Gemeinde trennen. Gibt es da nicht zwangsläufig Überschneidungen?

Und wahrscheinlich gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, die geklärt werden müssen, bevor wir die Frage stellen dürfen: Heute schon eine Rechnung an die Gemeinde gestellt?

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