Pfand-Zählstelle Point 11 – Chronologie

Juli 2025 – Gemeinderatssitzung: Antrag auf Umsetzung des Lkw-Fahrverbots Jagahub–Grub erneut abgelehnt

Drei Gemeinderäte (Albert Sprung, Wolfgang Ettinger, Johann Limberger) stellten im Gemeinderat den Antrag, das beschlossene Lkw-Fahrverbot im Bereich Jagahub–Grub in Point auch tatsächlich umzusetzen. Der Antrag wurde damit begründet, dass der Gemeinderat dieses Fahrverbot im Dezember 2024 einstimmig beschlossen hatte und es auf Grundlage einer klaren gesetzlichen Grundlage sowie unter Berufung auf Verkehrssicherheit und Anrainerinteressen rechtsgültig sei.

Ziel des Antrags war es, die Gemeinde zur konsequenten Anwendung des Fahrverbots zu verpflichten – unabhängig von einer (nicht rechtskräftigen) Stellungnahme des Landes.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt das Fahrverbot zwar formal beschlossen, wird aber von der Gemeindeverwaltung nicht vollzogen. Aus Sicht der Antragsteller handelt es sich um ein „Einknicken vor dem Land“, das keinerlei bindende Entscheidung getroffen habe. Die Mehrheit im Gemeinderat sah jedoch offenbar keine Notwendigkeit zur Umsetzung, auch ohne dass ein Bescheid des Landes vorliegt.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:

15 Stimmen dafür:
LV
SPÖ (ohne Ersatz-GR Franz Freilinger)
GRÜNE
GR Elisabeth Steinbach, MSc., NEOS

eine Gegenstimme:
Ersatz-GR Gerhard Tuschek, FPÖ

17 Stimmenthaltungen:
ÖVP
FPÖ (ohne Ersatz-GR Tuschek)
Ersatz-GR Franz Freilinger, SPÖ

Aus Sicht der Anrainer:innen:

  • Ein demokratisch gefasster Gemeinderatsbeschluss wird de facto ignoriert.
  • Die Durchsetzung des Fahrverbots wird politisch verschleppt.
  • Die Gemeinde verzichtet damit auf ein effektives Mittel zur Verkehrsberuhigung im betroffenen Gebiet.
Juni 2025 – Gemeinderatssitzung: Antrag auf rechtlichen Schritt gegen Lkw-Verkehr mehrheitlich abgelehnt

Die Liste FÜR Vorchdorf brachte im Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag ein, um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Ablehnung des Lkw-Fahrverbots für den Güterweg Jagahub (Zufahrt Point 11) zu erhalten.
Hintergrund: Nur mit einem solchen Bescheid kann die Gemeinde rechtlich gegen die Ablehnung eines Fahrverbots durch das Land Oberösterreich vorgehen. Die Stellungnahme des Landes vom 13. Juni war rechtlich nicht anfechtbar.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:

  • 13 Stimmen dafür (FÜR Vorchdorf, GRÜNE, NEOS)
  • 13 Gegenstimmen (ÖVP – ohne Lohninger –, FPÖ)
  • 9 Enthaltungen (darunter SPÖ, einzelne ÖVP- und FPÖ-Gemeinderäte)

Da Enthaltungen wie Gegenstimmen gewertet werden, konnte der Antrag nicht angenommen werden.
Aus Sicht der Anrainer:innen ist damit erneut ein klarer politischer Wille zur rechtlichen Klärung unterbunden worden, obwohl der Gemeinderat den Standort Point 11 zuvor einstimmig abgelehnt hatte.

Fazit aus Sicht der Anrainer:
Ein notwendiger Schritt zur gerichtlichen Prüfung der Landesentscheidung wurde verhindert. Die politische Unterstützung für die betroffene Bevölkerung bleibt dadurch auf wenige Fraktionen beschränkt.

Mai 2025 – Beschwerden eingereicht, Verfahren beim Landesverwaltungsgericht

Nach der Genehmigung durch das Land Oberösterreich haben mehrere Anrainer:innen fristgerecht Beschwerden eingereicht. Die Unterlagen wurden an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weitergeleitet, das nun binnen sechs Monaten über die Rechtmäßigkeit des Bescheids entscheiden muss. Da das Verfahren im „vereinfachten Verfahren“ läuft, haben die Anwohner:innen keine Parteistellung, sondern lediglich ein Anhörungsrecht. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt der Betrieb der Pfandzählstelle untersagt.


März 2025 – Genehmigungsbescheid erlassen, Einspruchsfrist beginnt

Die zuständige Landesstelle hat den geplanten Betrieb unter bestimmten Auflagen genehmigt. Die betroffenen Anrainer:innen reagierten mit anwaltlich vorbereiteten Beschwerden, die innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eingebracht wurden. Die Gemeinde informierte über den Bescheid, hielt sich aber mit weiteren Stellungnahmen zurück. Eine mediale Berichterstattung führte zu erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit.


März 2025 – Gemeinde spricht mit Anrainer:innen, Alternativstandort diskutiert

Eine Vertreterin der Gemeinde besuchte betroffene Familien persönlich, um Gespräche zu führen. Dabei wurde ein alternativer Standort in der Nähe des Autobahnkreisverkehrs angesprochen – eine bestehende Halle, die verkehrstechnisch günstiger liegt. Die Gesprächsatmosphäre wurde als offen, aber ergebnisoffen beschrieben. Konkrete Schritte zur Standortverlagerung wurden vorerst nicht angekündigt.


Februar 2025 – Offener Brief, Kritik an fehlender Transparenz und Zahlenwirrwarr

Mehr als 60 Anwohner:innen unterzeichneten einen offenen Brief an die Gemeinde. Sie forderten Aufklärung über widersprüchliche Aussagen zu den erwarteten Lkw-Fahrten – die Zahlen schwankten öffentlich zwischen 10 und 50 pro Tag. Zudem kritisierten sie, dass sie erst sehr spät über das Vorhaben informiert worden seien und kein Mitspracherecht eingeräumt wurde.


Februar 2025 – Fernsehbeitrag thematisiert Verkehrsbelastung

Ein TV-Team filmte in Vorchdorf und interviewte Anrainer:innen sowie Gemeindevertreter. Dabei wurde deutlich, dass die in öffentlichen Sitzungen genannten Zahlen zur Verkehrslast nicht mit jenen in den Projektunterlagen übereinstimmen. Die Berichterstattung verstärkte das öffentliche Interesse und brachte die Diskussion in eine breitere Öffentlichkeit.


Jänner 2025 – Medienberichte verwirren mit falschem Betriebsbeginn

Ein überregionaler Bericht behauptete fälschlich, der Betrieb der Zählstelle beginne erst 2026. Tatsächlich lag zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtskräftige Genehmigung vor, und die Anrainer:innen hatten ihren Einspruch noch nicht abgeschlossen. Das Land ließ im Umfeld der geplanten Anlage eine Verkehrszählanlage errichten, um Daten zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen zu erheben.


Jänner 2025 – Pfandsystem startet, Anlage bleibt inaktiv

Das österreichweite Einwegpfandsystem für PET-Flaschen und Dosen trat mit Jahresbeginn in Kraft. Die Zählstelle in Vorchdorf blieb allerdings weiterhin außer Betrieb, da die Genehmigung noch nicht rechtskräftig war. Die Anrainer:innen bereiteten ihre Beschwerde rechtlich vor. Die Kosten für rechtliche Beratung werden größtenteils privat getragen, da keine kommunale Unterstützung vorgesehen war.


Dezember 2024 – Spendenkonto zur Finanzierung des Einspruchs eingerichtet

Zur Finanzierung der anwaltlichen Vertretung und Einreichung einer rechtlich fundierten Beschwerde wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Zahlreiche Unterstützer:innen aus der Nachbarschaft sowie Sympathisant:innen aus dem Ort wurden gebeten, durch finanzielle Beiträge den Einspruch zu ermöglichen. Die Einspruchsfrist endete Mitte Jänner.


Dezember 2024 – Widerstand auch an anderem Standort, Betreiber schweigt

Zeitgleich zum Vorchdorfer Verfahren regte sich in einer anderen Gemeinde starker Widerstand gegen eine baugleiche Zählstelle. Auch dort wurden Unterschriften gesammelt. In Vorchdorf zeigte sich der Betreiber hingegen öffentlich zurückhaltend und vermied direkten Kontakt mit der Bevölkerung. Das förderte zusätzlich das Misstrauen unter den Anrainer:innen.


Dezember 2024 – Gemeinderat beschließt Fahrverbot, lehnt Anwaltskosten ab

In einer Sitzung des Gemeinderats wurde ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen im betroffenen Bereich beschlossen. Gleichzeitig wurde jedoch ein Antrag abgelehnt, den betroffenen Anwohner:innen bei den Kosten für anwaltliche Unterstützung finanziell unter die Arme zu greifen. Mehrere Mandatare zeigten sich uneinig über den Umgang mit der Situation.


Dezember 2024 – Nachbarn organisieren sich, erste große Infoveranstaltung

Betroffene Nachbar:innen, die direkt an das Gelände angrenzen, begannen eigenständig mit der Recherche zur geplanten Anlage. Sie werteten Bauakten aus, sammelten Rückmeldungen und organisierten eine erste große Informationsveranstaltung, an der über 80 Personen teilnahmen. Ziel war es, mehr Öffentlichkeit zu schaffen und weitere Schritte zu koordinieren.


November 2024 – Ortsverhandlung durch Landesbehörde, Genehmigung verweigert

Die zuständige Behörde führte eine mündliche Verhandlung vor Ort durch. Etwa 40 Anrainer:innen nahmen teil. Im Zuge der Begehung stellte sich heraus, dass bereits Bauteile der Anlage montiert worden waren – offenbar ohne gültige Genehmigung. Die Genehmigung wurde daraufhin zunächst nicht erteilt. Eine neue Frist für Stellungnahmen wurde eröffnet.


November 2024 – Infoabend mit Betreiber führt zu Unmut

Bei einer Informationsveranstaltung beantwortete der Betreiber Fragen der Anrainer:innen nur ausweichend. Besonders beim Thema Lkw-Verkehr – konkret bei der Zahl der täglichen Anfahrten – konnte oder wollte man keine klaren Angaben machen. Der Unmut im Publikum war entsprechend groß.


November 2024 – Zwei Infoabende angekündigt, Verhandlung folgt

Sowohl Gemeindevertreter:innen als auch die betroffene Nachbarschaft organisierten getrennte Informationsveranstaltungen, um über das Projekt zu sprechen. Beide fanden kurz vor der behördlichen Verhandlung statt, bei der über den Antrag auf Betriebsgenehmigung entschieden werden sollte.


Oktober 2024 – Erstinformation an Nachbargemeinden, mögliche Kooperation

Erste Gespräche fanden zwischen Gemeinden statt, die durch Verkehrsverlagerung potenziell ebenfalls betroffen wären. Dabei wurden Themen wie Fahrverbote, verkehrsrechtliche Maßnahmen und alternative Standortlösungen angesprochen. Auch über die späte Informationsweitergabe wurde diskutiert.


Oktober 2024 – Betreiber nennt erstmals konkrete Zahlen

Der Betreiber gab erstmals öffentlich an, mit 15 bis 25 Transportfahrten pro Tag zu rechnen. Anlieferung sollte mit Sprintern oder Lkw erfolgen, Betriebszeiten von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 6 und 18 Uhr. Ein Wochenendbetrieb sei nicht geplant.


Oktober 2024 – Fragen an Betreiber bleiben unbeantwortet

Eine Reihe von konkreten Fragen zum Standort, zur Auswahlentscheidung und zum geplanten Verkehrsaufkommen blieb unbeantwortet. Weder der Betreiber noch das Land reagierten ausführlich, was das Unverständnis in der Bevölkerung weiter verstärkte.


September 2024 – Standort erstmals offiziell ersichtlich

In einer Veröffentlichung der Gemeinde war der Standort Point 11 – ehemaliger Urkornhof – erstmals erkennbar. Eine Luftaufnahme zeigte das Gelände, ohne es jedoch direkt zu benennen. Die Bevölkerung wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht detailliert über die Pläne informiert.

August 2024 – Bürgermeister Mitterlehner informiert erstmals Gemeindevorstand

Bürgermeister Mitterlehner informiert erstmals den Gemeindevorstand über den Umstand, dass aufgrund der gesetzlichen Einführung des Pfandsystems auf Plastikflaschen und Aludosen wird es in ganz Österreich Zählstationen für die Rückgabe geben und eine solche Zählstelle ist in Vorchdorf geplant.

Ein Interessent war bereits vor Monaten im Gemeindeamt. Dabei wurde diesem damals mitgeteilt, dass eine Umsetzung im Freiland schwierig sei, und die Anlage an diesem Standort von der Gemeinde nicht gewünscht ist.

Es war unklar, ob Ausnahmebestimmungen eine Umsetzung dennoch ermöglichen.

Der Interessent kam dann im Juni erneut ins Gemeindeamt und teilte mit, dass das Projekt umgesetzt wird, und zwar bis Jänner 2025.

Laut Auskunft des Betreibers ist eine speziell Widmung laut Abfallwirtschaftsgesetz nicht notwendig.

Es ist geplant, dass der Bürgermeister den Betreiber/Interessenten persönlich einlädt, um das Thema zu klären.

Der Gemeindevorstand ist sich einig, dass die Anlage durch die Gemeinde abgelehnt wird. Es soll geprüft werden, wie das Vorhaben an diesem Standort verhindert werden kann. Die Bevölkerung soll informiert werden, dass die Gemeinde geschlossen gegen das Projekt ist.

Zusammenfassung:

Konkrete juristische oder politische Schritte zur Verhinderung wurden noch nicht fixiert, aber angekündigt.

Die Pfand-Zählstelle soll ohne Zustimmung der Gemeinde realisiert werden.

Die rechtliche Grundlage (Abfallwirtschaftsgesetz) lässt das offenbar ohne Widmungspflicht zu.

Die Gemeinde wehrt sich geschlossen dagegen – vor allem aus Gründen der Standortwahl (Freiland) und des Verkehrsaufkommens.

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