Wer setzt sich hier für die Anrainer ein?
Die Liste FÜR Vorchdorf stellte in der letzten Gemeinderatssitzung den Dringlichkeitsantrag, vom Land einen Bescheid bzgl. der Stellungnahme rund um das im Gemeinderat einstimmig beschlossene LKW-Fahrverbot Jagahub (geplante Zählstelle Point 11) ausstellen zu lassen. Diesen Bescheid gibt es ja bis dato nicht. ABER: Die Gemeinde kann nur gegen einen ausgestellten Bescheid mittels einer Beschwerde vorgehen.
Nur will „man“ das offenbar seitens ÖVP (packen hier nicht an), FPÖ und SPÖ nicht, wie man am Abstimmungsergebnis ganz klar sieht (Zur Aufklärung: Eine Enthaltung wird wie eine Gegenstimme gezählt).
Ein ganz klares Zeichen dafür, wer sich NICHT für die Anrainer in Point einsetzt.
DRINGLICHKEITSANTRAG: LKW-Fahrverbot Zählstelle von Ing. Mag. (FH) Albert Sprung
Abstimmungsergebnis
mehrheitlich abgelehnt
13 Stimmen dafür:
LV
GRÜNE
GR Elisabeth Steinbach, MSc, NEOS
13 Gegenstimmen:
ÖVP (ohne GR Roland Lohninger) (packen hier nicht an)
Vzbgm. Alexander Schuster, FPÖ
Ersatz-GR Gerhard Tuschek, FPÖ
Ersatz-GR Monika Kronegger, FPÖ
9 Stimmenthaltungen:
GR Roland Lohninger, ÖVP (packt hier nicht an)
SPÖ
GR Natascha Maier, FPÖ
GR Hans-Peter Sappl, FPÖ
Der DRINGLICHKEITSANTRAG im ORIGINAL
Die unterzeichnenden Gemeinderäte
stellen laut § 46 Abs. 3 der OÖ-Gemeindeordnung folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Vorchdorf möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, beim Amt der Oö. Landesregierung bzw. bei der zuständigen Behörde die Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids gemäß § 68 AVG zu beantragen, um eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbringen zu können.
Ziel ist die Klärung, ob die Ablehnung des Antrags auf Erlassung eines LKW-Fahrverbots rechtlich korrekt erfolgte und ob durch die Versagung eine unzulässige Einschränkung des Erwerbsrechtes oder der Interessen der Gemeinde oder ihrer Bürger erfolgt.
Begründung:
Die Stellungnahme des Amts der Oö. Landesregierung vom 13. Juni 2025 (GZ: VERK-2025-26978/6-Anz) lehnt die Erlassung eines LKW-Fahrverbotes auf dem Güterweg Jagahub mit einer fachlichen und rechtlichen Argumentation ab.
Da dieses Dokument keinen rechtsmittelfähigen Bescheid darstellt, ist derzeit keine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Eine gerichtliche Prüfung der Begründung und der Ablehnung bleibt der Gemeinde somit verwehrt.
Im Interesse einer rechtstaatlich abgesicherten Klärung und der Wahrung möglicher Rechte und Interessen wird daher der Bürgermeister ersucht, die Ausstellung eines Bescheids herbeizuführen oder selbst auszustellen.