Wenn sich Gier und Unfähigkeit treffen

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.

Eine fiktive Geschichte (*): Ein Mitarbeiter fängt bei einer Gemeinde an. Es geht um die Leitung des Bauamts. Der Ingenieur hat zuvor in verschiedenen Firmen gearbeitet. Und das Gehalt am Amt ist ihm zu wenig.

Jetzt will, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer, der Bürgermeister den Ingenieur unbedingt haben, und man einigt sich auf eine Überstundenpauschale, damit dieser Mitarbeiter auf sein gewünschtes Gehalt kommt.

Die Rechnungsprüfung will für diese Überstundenpauschale aber auch die entsprechenden Nachweise für diese Überstunden sehen. Der Beweis des Erbringens dieser Überstunden kann aber nicht erbracht werden, weil die Überstunden schlichtweg nicht erbracht wurden. Es war ja eigentlich auch eine “getürkte” Sache, das mit den Überstunden, warum sollte der Mitarbeiter also die Überstunden erbringen.

“Kein Problem”, so der Bürgermeister, “wir zahlen dir einfach eine quartalsweise Belohnung aus, für deine außergewöhnlichen Tätigkeiten und deine Mehrleistungen”.

Gesagt getan, dem Bauamtsleiter werden quartalsweise Belohnungen im mittleren vierstelligen Bereich ausbezahlt, teilweise werden diese im Voraus beschlossen – noch bevor diese außergewöhnlichen Tätigkeiten erbracht worden sind, aber wen kümmerts.

Jetzt ist aber auch eine “Belohnung auf Dauer” problematisch, so einigt man sich auf die Ausstellung von Honorarnoten für diese projektbezogenen Mehrleistungen. Der Gemeindemitarbeiter wird neben seinem Angestelltenverhältnis mit der Gemeinde also auch noch zum Unternehmer.

Jetzt kommt schon wieder diese lästige Rechnungsprüfung und noch dazu die Gemeindeaufsicht (IKD) und will plötzlich einen Nachweis, dass diese als Unternehmer durchgeführten Leistungen nicht in der Arbeitszeit als Gemeinde-Angestellter durchgeführt wurden. Außerdem meint die Gemeindeaufsicht, dass wenn ein Gemeindemitarbeiter als Selbständiger für die Gemeinde arbeitet, dann kann gemäß § 137 Abs. 1 Oö. GDG 2002 diese Tätigkeit nicht im selben Wirkungsbereich ausgeübt werden. Also Bauausicht als Unternehmer und Bauamtsleitung als Gemeinde-Angestellter- das geht nicht zusammen.

Diese lästige Gemeindeaufsicht verlangt plötzlich Verträge der Gemeinde mit dem als Unternehmer agierenden Bauamtsleiter, fragt nach dem Leistungskatalog und wie denn diese Aufträge vergeben worden sind, also gab es eine ordentliche Ausschreibung für die Vergabe dieser Leistungen und hat sich der als Unternehmer agierende Bauamtsleiter bei dieser Ausschreibung beteiligt. Auch will die Gemeindeaufsicht wissen, welche Qualifikation der Unternehmer hat. Aber nachdem es sich bei diesen Rechnungen ja um “fingierte Rechnungen” gehandelt hat, um dem Bauamtsleiter seinen Wunschgehalt zu erfüllen, sind all diese Fragen schwer oder gar nicht zu beantworten.

Und neben vielen anderen Fragen, stellt sich die Gemeindeaufsicht die Frage, warum die Gemeinde trotz offenbar teilweiser Nichterbringung der dienstlichen Leistungen der Bauamtsleiter als Unternehmer weiterhin Aufträge erhalten hat.

Dieses Beispiel zeigt beinahe Lehrbuchhaft, wie man es nicht macht. Nach und nach treibt die Gier des Bauamtsleiters nach mehr Gehalt den offenbar unfähigen Bürgermeister in immer noch “kreativere Lösungen”, bis man zum Schluss zu illegalen Mitteln greift und diesen “fingierte Rechnungen” ausstellen zulässt.

So trifft die Gier hier auf ganz viel Unfähigkeit. Sehr wahrscheinlich hätte man auch von Anfang an eine saubere Lösung finden können. Eine wäre jedenfalls gewesen, dem potenziellen Mitarbeiter vor seiner Einstellung bei der Gemeinde zu sagen, dass es ein Lohnschema für Gemeindebedienstete gibt, an das sind alle Mitarbeiter der Gemeinde gebunden, alle halten sich daran, und dass er das so akzeptieren muss.

(*) Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Sachverhalt rein fiktiv ist und jegliche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Personen, Orten oder Ereignissen rein zufällig sind. Dieser Sachverhalt wurde lediglich zu illustrativen Zwecken erstellt und stellt in keiner Weise eine Darstellung realer Gegebenheiten oder Vorfälle dar ;).

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