Die Ruhe vor dem großen Sturm

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft.

Dass der Bauamtsleiter in Vorchdorf offenbar über Jahre eine Überstundenpauschale kassiert hat, ohne die entsprechenden Überstunden zu leisten, wirft ernste Fragen zur Rechenschaftspflicht und Integrität innerhalb der Gemeindeverwaltung auf. 

Es ist beunruhigend, dass trotz wiederholter Empfehlungen und Aufforderungen der Rechnungsprüfung, diese Praxis zu beenden, und trotz Bedenken der Aufsichtsbehörde, die Gemeinde die unangemessene Vergütungspraxis fortsetzte. Insbesondere haben Gemeindevorstände, der jetzige und der alte Bürgermeister wissentlich nicht gegen diese – das Gemeindevermögen schädigende – Praxis votiert, obwohl die Rechnungsprüfung eben diese Praxis längst beanstandet hat. Sogar die Umstellung von einer Überstundenpauschale auf eine Belohnung und schließlich auf Honorarnoten scheint eher ein Versuch zu sein, das System zu umgehen. Anstatt das grundlegende Problem zu beheben, scheint es, als ob man nur versucht hat, die offensichtlichen Mängel zu verschleiern. Gerade diese Vorgehensweise wirft wahrhaft ernsthafte Fragen auf.

Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur ungerecht gegenüber anderen Mitarbeitern der Gemeinde, die ihre Arbeit ohne zusätzliche Vergütungen ausführen, sondern auch gegenüber den Bürgern von Vorchdorf, die mit ihren Steuergeldern Überstundenpauschale, Belohnung und die Honorarnoten des Bauamtsleiters bezahlen. Jetzt ist es absolut wichtig und notwendig, dass die Polit-Spitze der Gemeinde dieses Problem angeht und sicherstellt, dass alle ihre Mitarbeiter fair und transparent behandelt werden und dass dieser Missstand mit aller Konsequent abgestellt wird.

Es ist nun an der Zeit, dass die Polit-Verantwortlichen der Gemeinde Vorchdorf nicht nur das Problem erkennen, sondern auch effektive Maßnahmen zur Lösung ergreifen. Es muss sicher gestellt werden, dass alle Gemeindebediensteten nach den gleichen Regeln und mit der gleichen Fairness behandelt werden und dass die Praktiken der Gemeinde den Erwartungen der öffentlichen Rechenschaftspflicht entsprechen. Die Kontinuität des Vertrauens in unsere öffentlichen Institutionen hängt von solcher Transparenz und Gerechtigkeit ab.

Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, der begeht den Straftatbestand der Untreue nach § 153 StGB. Übersteigt der Schaden, der herbeigeführt wurde, Euro 5.000, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nach Aufforderung der BH, die Überstundenpauschale und danach die Belohnung abzustellen, wurden diese munter weiter gewährt. Als das nicht mehr ging, hat man auf eine Leistungsabgeltung mittels Honorarnote mit monatlich fixierten Beträgen umgestellt! Eine klassische Umgehung. Wie weit hier der alte und der neue Bürgermeister und die Gemeindevorstände wissentlich die Gemeinde am Vermögen geschädigt haben, darüber soll sich jeder selbst seine Gedanken machen. Letztendlich wird eine Entscheidung darüber ein Gericht fällen.

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