Causa extra verrechnete Bauaufsicht – der aktuelle Status

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft.

Die Causa, wie in der Krone (14. und 16. Juni 2023) berichtet, der extra verrechneten Bauaufsicht des Bauamtsleiters von Vorchdorf, ist keinesfalls vom Tisch, sondern wird nun eingehend von der Gemeindeaufsicht geprüft.

Nachdem es von vielen Seiten den Wunsch gibt, über den aktuellen Status dieser Causa informiert zu werden, möchten wir diesem Wunsch auch entsprechend nachkommen. Diese Informationen basieren auf bereits veröffentlichten Fakten, sei es durch Zeitungsberichte, oder durch veröffentlichte Prüfberichte der Aufsichtsbehörde (*).

Zum einen gibt es umfangreiche Erhebungen der Landesdirektion für Inneres und Kommunales. Dabei hat man auf ein äußerst scharfes Mittel zurückgegriffen. Nämlich auf die § 100 Auskunftspflicht der OÖ-Gemeindeordnung. Dabei ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Auskunft zu erteilen. Das ist eine äußerst selten angewendete gesetzliche Möglichkeit der Gemeindeaufsicht, die auch die Brisanz der gesamten Thematik unterstreicht.

Dieser Auskunftspflicht ist die Gemeinde bereits am 7. Juli 2023 nachgekommen. Leider haben die Fraktionen dazu KEINE Detailinformationen erhalten, was die Gemeinde genau auf den sehr umfangreichen Fragenkatalog der Gemeindeaufsicht geantwortet wurde.

Insofern ist der Ball jetzt bei der Gemeindeaufsicht und wir müssen abwarten, was das Ergebnis dieser Erhebung ist. Ebenso ist, so einem Krone-Bericht zu entnehmen, offenbar auch der Landesrechnungshof mit der Causa beschäftigt.

Jedenfalls lässt sich anhand der öffentlichen Prüfungsberichte zum Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Vorchdorf gut die Vorgeschichte zu diesen Honorarnoten rekonstruieren.

So wurde offenbar bereits in der Gebahrungsschau 2012 die Marktgemeinde Vorchdorf darauf hingewiesen, dass ein Bezieher einer Überstundenpauschale die zu leistenden Überstunden “bei Weitem nicht erbringt”. Dieser Sachverhalt wurde mehrere Jahre immer wieder von der Aufsichtsbehörde beanstandet. So steht im veröffentlichten Prüfungsbericht: “Wir empfehlen daher dringend, die Gewährung der Überstundenpauschale einzustellen”, und “dass die Gewährung einer Überstundenpauschale keinesfalls gerechtfertigt ist”.

Weiters kann man diesen Prüfungsberichten entnehmen, dass diesem Mitarbeiter dann ab 2018 eine Belohnung in der Höhe von Euro 11.297,52 ausbezahlt wurde. Und dass der Gesamtbetrag dieser Belohnung in etwa der bisher gewährten Überstundenpauschale entspricht. Auch wird im veröffentlichten Prüfbericht beanstandet, dass “einem einzelnen Bediensteten eine Belohnung in dieser unverhältnismäßigen Höhe (rund € 11 .300) zu gewähren, sehen wir als nicht gleichartige Behandlung aller Gemeindebediensteten untereinander an. Außerdem sind künftig auch allfällig auftretende Folgewirkungen (auch anderer Gemeinden) zu bedenken.” Ich bin ja kein Jurist, aber insgesamt schaut das für mich nach einer klassischen Umgehung aus. Die Überstundenpauschale ging dann irgendwann nicht mehr. Also hat man auf eine fette Belohnung umgestellt.

Und der Sachverhalt, der durch den Bauamtsleiter gestellten Honorarnoten ist hinlänglich aus den Berichten der Kronen Zeitung (14. und 16. Juni 2023) bekannt. Dass der Unternehmer Gerald Spalt von der Gemeinde niemals mit der “Bauaufsicht” beauftragt hätte werden dürfen, das ergibt sich aus § 137 Abs. 1 Oö. GDG 2002, die Nebentätigkeiten nur ohne unmittelbaren Zusammenhang zu den nach der Verwendung obliegenden Dienstpflichten erlaubt. Da braucht es aber eigentlich gar keine Gesetze. Da reicht der Hausverstand, der uns sagt, dass es unvereinbar ist, dem Gemeindemitarbeiter und Bauamtsleiter Gerald Spalt auch noch als Unternehmer Gerald Spalt die Bauaufsicht von Gemeinde-Bauprojekten zu übertragen. Die daraus resultierende Frage ist dann, wie weit wurde die Bauaufsicht in der Dienstzeit als Gemeindemitarbeiter durchgeführt. 

Dass Gerald Spalt nachweislich über KEINE Gewerbeberechtigung verfügt (www.gisa.gv.at/abfrage), macht die Sache nicht besser. Somit liegt dann auch noch eine unbefugte Gewerbeausübung als Dauerdelikt vor.

Inwieweit die Marktgemeinde Vorchdorf der Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG – die Verpflichtung zur Meldung der Honorarnoten des Unternehmers Gerald Spalt – nachgekommen ist, ließ sich bis dato nicht feststellen.

Zusammenfassung:

Nach Aufforderung der Rechnungsprüfung und der Aufsichtsbehörde, die Überstundenpauschale für einen Gemeindemitarbeiter und danach die Belohnung abzustellen, wurden diese munter weiter gewährt. Als das nicht mehr ging, hat man auf eine Leistungsabgeltung mittels Honorarnote mit monatlich fixierten Beträgen umgestellt! Mit Honorarnoten für Leistungen, die mutmaßlich in der Dienstzeit als Gemeindebediensteter durchgeführt wurden. Eine klassische Umgehung. Wie weit hier strafrechtliche Tatbestände vorliegen, das werden letztendlich Gerichte entscheiden müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Optik aber ist keine Gute.

Johann Mitterlehner hat als Vizebürgermeister immer über diese Vorgänge Bescheid gewusst. Als er im Oktober 2021 Bürgermeister geworden ist, wäre es seine Pflicht gewesen, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Das hat er aber nicht gemacht. Ich an seiner Stelle hätte diesen Missstand abgestellt.

(*) Die zitierten Prüfberichte wurden in den Gemeinderats-Sitzungen am 24.09.2019, 29.08.2017 und 15.11.2016 verlesen.

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