“Bist du wirklich so deppert, hast Alzheimer oder Demenz, bist du gegen die Wand grennt”, Johann Mitterlehner

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft.
Es ist unerlässlich, dass öffentliche Amtsträger, insbesondere in leitenden Positionen wie einem Bürgermeister, zu jeder Zeit ein hohes Maß an Professionalität und Respekt wahren. Sie sind das Gesicht ihrer Gemeinde und sollten in ihrem Verhalten ein Vorbild sein. Derartige Beschimpfungen und respektlose Äußerungen, unabhängig von der zugrundeliegenden emotionalen Erregung, sind absolut inakzeptabel und sollten nicht toleriert werden. Insbesondere wo die Werte “Respekt, Ehrlichkeit und Wertschätzung” von Johann Mitterlehner selbst bei seiner Amtseinführung als oberste Prämisse für ihn als Bürgermeister ausgerufen wurden.

Das Urteil des Bezirksgerichts Gmunden, das die beleidigenden Äußerungen von Vorchdorfs Bürgermeister Mitterlehner als nicht strafbar einstuft, weil sie angeblich aus einer innerlichen emotionalen Erregung resultierten, ist höchst bedenklich und untergräbt die grundlegenden Erwartungen an das Verhalten öffentlicher Amtsträger. Ein Bürgermeister, der öffentlich „Dumm und deppert gstellt, bist du wirklich so deppert, hast Alzheimer oder Demenz, bist du gegen die Wand grennt“ zu Bürgern sagt, verletzt nicht nur die Grenzen der Höflichkeit, sondern auch die Prinzipien der Amtswürde und des Respekts, die jeder Amtsträger aufrechterhalten sollte.

Somit stehen die selbst ausgerufenen Werte im krassen Widerspruch zu dem Verhalten, das Mitterlehner an den Tag legt. Dieses Urteil könnte das Vertrauen der Bürger in ihre Führung und in das Justizsystem als Ganzes untergraben.

Durch die Abweisung der Klage gegen Bürgermeister Mitterlehner sendet das Gericht ein gefährliches Signal aus. Es suggeriert, dass emotionale Erregung eine Rechtfertigung für unangemessenes, beleidigendes Verhalten sein kann, was eine gefährliche Präzedenz für die Entschuldigung von Respektlosigkeit in der öffentlichen Sphäre schafft. Dies ist besonders problematisch, da es für Außenstehende fast unmöglich ist, die innerlichen emotionalen Zustände einer anderen Person objektiv zu bewerten.

Die Tatsache, dass solche Äußerungen während einer offiziellen Besprechung mit einer Privatperson gefallen sind, verschärft die Situation. Ein Bürgermeister sollte in der Lage sein, auch in angespannten oder emotional geladenen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und professionell zu reagieren. Die Fähigkeit, Emotionen zu kontrollieren und sachlich zu bleiben, ist eine wesentliche Kompetenz für jede Führungsperson.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil nicht nur die Bedeutung der Amtsethik und des Respekts in der öffentlichen Verwaltung herabsetzt, sondern auch die Standards für akzeptables Verhalten in der Gesellschaft insgesamt senkt. Es sollte Anlass zur Sorge geben und eine ernsthafte Überprüfung der Erwartungen an das Verhalten unserer gewählten Vertreter nach sich ziehen.

*) Aussage von Johann Mitterlehner gegenüber einen Bürger bei einer Besprechung im Gemeindeamt am 6.12.2022

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