Mit Amtsgewalt gegen Bürger vorgehen?

Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.


Befragt man das zur Zeit in aller Munde befindliche KI-Tool chatgpt von OpenAI erhält man als Ergebnis zur Frage “mit Amtsgewalt gegen Bürger vorgehen” die Antwort, dass das Vorgehen der Amtsgewalt gegen Bürger stets gerecht und angemessen sein muss und jeder Einzelne das Recht auf Schutz vor willkürlicher Amtsgewalt und einen fairen Zugang zu Rechtsmitteln haben sollte. Es ist wichtig, dass Regierungsbehörden ihre Befugnisse verantwortungsvoll ausüben und somit das Vertrauen der Bevölkerung erhalten. In jedem Fall müssen Beamte im Einklang mit den Gesetzen und demokratischen Prozessen handeln, um eine faire Behandlung aller Bürger sicherzustellen. Transparenz und die Möglichkeit der Prüfung von Vorgängen, bei denen gegen Bürger vorgegangen wird, ist immens wichtig, um sicherzustellen, dass die Rechte aller Parteien gewahrt werden.

Aber wird das auch in Vorchdorf so gesehen? 

Die verlorene Klage auf “Besitzstörung” der Gemeinde gegen einen Liste für Vorchdorf Gemeindevorstand zeigt, dass man hier offenbar andere Ziele mit eigenen Strategien verfolgt.

Und “mit Amtsgewalt gegen Bürger und politische Kontrahenten vorgehen”, diese Strategie hat Vorchdorfs Bürgermeister Johann Mitterlehner offenbar von seinem Vorgänger übernommen, der das in der Vergangenheit exzessiv praktizierte, angestachelt offenbar von einem seiner leitenden Beamten. Nach dem Motto: Einschüchtern durch „Verklagen“ oder durch das Ausschicken von Anwaltsschreiben oder durch Anrufe von Anwälten bei Bürgern. Viele solcher Fälle sind uns bereits bekannt. Und auf Kosten der Allgemeinheit, also der Gemeindebürger, lässt sich fein Klage führen.

Ich selbst war schon mehrfach Ziel solcher Schreiben bzw. solchen Vorgehens, einmal sogar aufgrund einer Meinungsäußerung in den sozialen Medien bzgl. dem „Nicht-KIGA-Transport“ in der Corona-Zeit, ausgesendet vom damaligen Gemeindeanwalt Gerhard Götschhofer, der gerade rund um den ÖFB „für Furore sorgt“.

Aber leider haben in diesem Fall – der von der Gemeinde verlorenen Klage gegen einen Gemeindevorstand – auch die Gemeinderäte aller Fraktionen (außer LV) dieses Vorgehen des Dorfobersten willfährig unterstützt und stimmten im Gemeinderat für eine Klage. Zu unrecht, wie sich jetzt herausstellte.

Und hätte man dabei ein bisschen den Hausverstand eingeschalten, dann hätte man auch die Widersinnigkeit dieser Klage bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt. Aber das wollte man ja nicht. Da wäre fairerweise eine Entschuldigung fällig. Besonders von denen, die noch vor Klagseinbringung den sofortigen Rücktritt des beklagten Gemeindevorstands forderten.

Die Essenz, aus der von der Gemeinde verlorenen Klage, für mich ist: Ich muss keine Besitzstörungsklage mehr fürchten, wenn ich vor der Gemeinde parke und vielleicht auf die Parkuhr vergesse. Da gibt’s maximal einen Strafzettel. Danke, dass das jetzt in letzter Instanz gerichtlich bestätigt und besiegelt ist.

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