Die Unendliche Geschichte des Wiederkaufs des 1-Euro-Grundstücks – eine Chronologie

Wie groß das Unvermögen des aktuellen Bürgermeisters ist Projekte erfolgreich voranzutreiben, das zeigt die Vorgehensweise rund um den Wiederkauf des 1-Euro-Grundstücks.

Dazu eine Chronologie:

———–

12. Dezember 2017 wurde im Gemeinderat der Verkauf der Liegenschaft Bahnhofstraße 14 an die

construction management complete GmbH (FN 243678a) beschlossen.

32 Stimmen dafür: ÖVP (ohne GR Johannes Huemer), SPÖ, FPÖ, GV Mag. Reinhard Ammer, GRÜNE

1 Befangenheit: Johannes Huemer, ÖVP

4 Stimmenthaltungen: Eva Brandstötter-Eiersebner, GRÜNE, Bettina Hutterer, GRÜNE, Mag. Norbert Ellinger, GRÜNE, Mag. Andreas Hausl, GRÜNE

———–

7. Februar 2018 erfolgte der eigentliche Verkauf an die cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH (FN 277263s), unterschrieben vom Bauamtsleiter Gerald Spalt. Gemäß Auskunft IKD war diese Vorgehensweise unzulässig, weil dem Gemeinderatsbeschluss folgend erst an die construction management complete GmbH (FN 243678a) verkauft hätte werden müssen, um dann in einem zweiten Schritt an eine andere Firma weiter verkaufen zu können.

———–

15. Oktober 2020 wurde die Baugenehmigung erteilt

———–

15. Oktober 2022 ist der Marktgemeinde Vorchdorf das im Kaufvertrag vereinbarte Wiederkaufsrecht erwachsen

———–

13. Dezember 2022 hat die Liste FÜR Vorchdorf im Gemeinderat den Antrag gestellt, das im Kaufvertrag vereinbarte Wiederkaufsrecht wahrzunehmen. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Gemeinde gewesen.

Dieser Antrag wurde mit folgenden Stimmen vertagt

26 Stimmen dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ (ohne Vzbgm. Alexander Schuster), GR Elisabeth Steinbach, MSc. NEOS, GV Mag. Reinhard Ammer, GRÜNE, Ersatz-GR Gerhard Stikler, GRÜNE,

6 Gegenstimmen: GR Bettina Hutterer, GRÜNE, GV Ing. Mag. (FH) Albert Sprung, LV, GV Wolfgang Ettinger, LV, GR Johann Limberger, LV, GR Sandra Sprung, LV Ersatz-GR Bernhard Ettinger, LV

5 Stimmenthaltungen: Vzbgm. Alexander Schuster, FPÖ, GR Eva Brandstötter-Eiersebner, GRÜNE, GR Ulrike Ellinger, GRÜNE, GR Martin Rauscher, LV, GR Sabrina Walther, LV

———–

20. Dezember 2022 fand eine Besprechung zum Thema “Vorgehensweise Liegenschaft Bahnhofstraße 14” statt (keine Gemeindevorstands-Sitzung und ohne Protokoll) Dabei wurde besprochen, das 2017 erstellte Gutachten von Johann Feichtinger zum tatsächlichen Zeitpunkt des Abrisses zu Preis-Indexieren.

Dabei ist anzumerken, dass der Umfang der Bewertung des Abbruchs sich in diesem achtseitigen Gutachten auf EINE ZEILE beschränkt.

———–

24. Jänner 2023 Gemeindevorstandssitzung

Dabei wurden die im Gutachten durch Herrn Feichtinger indexierten Werte VORGELESEN. Unterlagen (Gutachten, indexiertes Gutachten) dazu wurden NICHT übergeben und auch NICHT zur Einsicht durchgegeben.

Weiters wurde auf Drängen der Liste FÜR Vorchdorf der Antrag beschlossen, jetzt endlich einen unabhängigen gerichtlich beeidigten Sachverständigen zu beauftragen. Dazu sollten vom Amt zwei Vorschläge an die Gemeindevorstände übermittelt werden

———–

30. Jänner 2023 (eine Woche nach Beschluss in der GV-Sitzung) wurden zwei Vorschläge von gerichtlich beeidigten Sachverständigen zur Auswahl vom Amt übermittelt

———–

1. Februar 2023 Die zwei vom Bauamtsleiters vorgeschlagenen und von der Amtsleitung am 30.Jänner 2023 übermittelten Gutachter wurden seitens der Liste FÜR Vorchdorf nicht als unabhängig erachtet.

Die Liste FÜR Vorchdorf hat innerhalb der vom Amt gestellten Frist (am 1. Februar 2023) drei alternative Sachverständige vorgeschlagen. Bei einem stellte sich heraus, dass dieser nicht gerichtlich beeidigt ist. So blieben immer noch zwei übrig.

Somit hat die Liste FÜR Vorchdorf den gesamten Prozess NICHT verzögert, wie von einigen Seiten vorgeworfen.

———–

2. Februar 2023 Nachdem die ursprünglich vom Amt vorgeschlagenen Sachverständigen kein Angebot vorlegten, trat die Amtsleitung per E-Mail mit dem Vorschlag an die Gemeindevorstände heran, dass die Möglichkeit besteht, die vorliegenden Unterlagen und Gutachten einem Sachverständigen vom Land (welcher auch allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist) zu übermitteln und dieser soll im Wege der Amtshilfe alles auf Plausibilität prüfen.

Anzumerken ist, dass im Telefonat am 9. März 2023 mit dem „Sachverständigen vom Land” von seiner Seite darauf hingewiesen wurde, dass er NICHT gerichtlich beeidigter Sachverständiger ist, aber selbstverständlich entsprechende Expertise mitbringt.

———–

7. Februar 2023 Gemeinderatssitzung / Unter Top 12 wurde besprochen:

Auszüge aus dem Amtsvortrag / Gemeinderatsprotokoll

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes kamen in ihrer letzten Sitzung überein, einen Sachverständigen mit der neuerlichen Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Abbruchkosten zu beauftragen. Hierfür sollten ihnen zwei Sachverständige (per Mail) vorgeschlagen werden und man werde sich auf einen einigen, der sodann mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird.

Seitens der Amtsleitung wurden zahlreiche gerichtlich beeidete Sachverständige kontaktiert. Es konnten schließlich zwei gefunden werden, die sich dieser Angelegenheit annehmen würden.

Zudem wurde von einem Sachverständen des Landes mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht, die vorliegenden Unterlagen und Gutachten der IKD mit der Bitte um Prüfung auf Plausibilität im Wege der Amtshilfe zu übermitteln. Dies würde eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten.

Festzuhalten ist, dass nach Wortmeldung von Vzbgm Margit Kriechbaum sich der Bauamtsleiter um den Vorschlag der zwei Sachverständigen gekümmert hat.

Der Zusatzantrag der Liste FÜR Vorchdorf, dass “um ein weiteres transparentes Prozedere zu gewährleisten: Alle Gemeindevorstände und Fraktionsobmänner Zugang zu sämtlichen Schriftstücken erhalten. Das sind das alte Gutachten, das adaptierte Gutachten, die Unterlagen von Herrn Hartl und in der Folge das neue Gutachten.” wurde knapp mehrheitlich abgelehnt:

17 Stimmen dafür: LV, SPÖ (ohne GR Johann Haslinger), GR Elisabeth Steinbach, NEOS, GRÜNE (ohne GR Ulrike Ellinger)

11 Gegenstimmen: ÖVP

9 Stimmenthaltungen: FPÖ, GR Johann Haslinger, SPÖ, GR Ulrike Ellinger, GRÜNE

Folgender Beschlussvorschlag wurde einstimmig beschlossen:

Vorgeschlagen wird daher, die IKD um Prüfung der Unterlagen und Gutachten auf Plausibilität zu ersuchen.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Liste FÜR Vorchdorf zu diesem Zeitpunkt NICHT gewusst hat, dass sich der Umfang der Schätzung der Abrisskosten im Gutachten des Sachverständigen Feichtinger auf eine geschlagene Zeile beschränkte. Mit diesem Wissen hätten wir diesem Antrag sicherlich nicht zugestimmt.

———–

27. Februar 2023 Einsicht in die Unterlagen durch GV Albert Sprung und GV Wolfgang Ettinger am Gemeindeamt unter Aufsicht von Bürgermeister Johann Mitterlehner

Die Einsicht in das 2017 erstellte Gutachten vom gerichtlich beeidigten Sachverständigen Johann Feichtinger hat ergeben, dass sich die Schätzung bzgl. dem Abriss in diesem 8-Seiten umfassenden Gutachten auf EINE ZEILE beschränkt.

———–

9. März 2023 fand ein Telefonat mit dem vermeintlich durch die IKD beauftragten „Sachverständigen vom Land” statt.

Der Sachverständige ist bis Ende März im Ausland und kommt vorher nicht dazu, dieses zu begutachten.

Es schaut sich das gerne an und hat auch die entsprechende Expertise.

Grundsätzlich kann der Sachverständige aber nur dann offiziell aktiv werden, wenn er den Auftrag von der IKD erhält, das ist bis dato nicht erfolgt. Ohne Auftrag durch die IKD kann er maximal eine Empfehlung abgeben.

Bis zu diesem Telefonat hat er nur Gespräche mit der Amtsleitung und dem Bauamtsleiter, nicht aber mit dem Bürgermeister geführt. Und mit sonst auch niemanden.

Unterlagen hat er bis dato noch KEINE erhalten.

Das war das erste Gespräch mit einem politischen Vertreter.

———–

14. März 2023 fand ein weiteres Telefonat mit dem vermeintlich durch die IKD beauftragten „Sachverständigen vom Land” statt.

Dabei wurde der Status vom 9. März 2023 wiederholt, dass bis dato keine Beauftragung durch die IKD erfolgte und dass auch keine Unterlagen seitens der Gemeinde Vorchdorf übermittelt wurden.

Anzumerken ist, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 7. Februar 2023 zu diesem Zeipunkt bereits fünf Wochen zurück lag.

———–

14. März 2023 Gemeindevorstandssitzung

Dabei erfolgte keine Behandlung der Thematik Wiederkauf Bahnhofstraße 14, weder hinsichtlich aktueller Status, noch bzgl. Verwertungsmöglichkeiten.

———–

28. März 2023 Gemeinderatssitzung

Dabei erfolgte keine Behandlung der Thematik Wiederkauf Bahnhofstraße 14, weder hinsichtlich des aktuellen Status noch bzgl. Verwertungsmöglichkeiten.

Erst auf Nachfrage durch die Liste FÜR Vorchdorf meinte Bgm. Johann Mitterlehner: Der Experte vom Land habe einen vereinbarten Termin nicht wahrgenommen.

——————————————————————————————————

———–

Manches kann man so gar nicht erfinden. Unglaublich, aber so ist es geschehen.

———–

Die Fragen, die wir uns dazu stellen:

Wurde die IKD bisher offiziell um Prüfung der Unterlagen und Gutachten auf Plausibilität beauftragt bzw. ersucht?

Wie weit wurde der GR-Beschluss vom 7. Februar 2023 bereits umgesetzt?

Warum zieht man ein Gutachten aus 2017 von Johann Feichtinger heran, das die Bewertung des Abrisses auf einer Zeile abhandelt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

code

Follow by Email
WhatsApp