Chronologie „1-Euro-Grundstück“ Bahnhofstraße 14
Die Geschichte des 1-Euro-Grundstücks ist längst keine einfache Grundstücksgeschichte mehr. Sie ist ein Lehrstück darüber, wie sorglos mit Gemeindevermögen umgegangen werden kann, wenn politische Kontrolle versagt, wenn Verträge nachträglich zum Nachteil der Gemeinde abgeändert werden und öffentliche Interessen hinter privaten „Partei-Spezi-Interessen“ verschwinden.
Ein zentrales Grundstück im Ortskern wurde unter klaren und harten Auflagen um einen symbolischen Euro verkauft. Doch schon danach begann die Schieflage: Verkauft wurde nicht an jene Gesellschaft, die im Gemeinderat ausdrücklich genannt war. Das versprochene Boardinghouse wurde nie umgesetzt. Der vereinbarte Rohbau wurde nicht innerhalb geforderter Frist errichtet. Damit entstand das vertraglich vereinbarte Wiederkaufsrecht für die Gemeinde.
Soweit, so schlecht. Denn: Genau an diesem Punkt hätte die Gemeindespitze in Vorchdorf handeln müssen.
Diese hatte die Chance, ein wertvolles Filetgrundstück im Ortszentrum zu einem äußerst geringen Betrag zurückzuholen. Diese Chance wurde nicht genutzt. Stattdessen wurden die ursprünglichen Auflagen defacto aufgehoben (Verzicht Wiederkaufsrecht, kein hotelähnliches Boardinghouse, keine teure Tiefgarage), damit nun ein anderes für den Investor likrativeres Projekt möglich wird. Aus einem Vertragsbruch wurde politisch keine Konsequenz gezogen, sondern ein neuer Spielraum für den „Partei-Spezi-Investor“ geschaffen.
Der politische Kern dieser Causa ist bitter einfach: Die Gemeinde hat 2022 ein starkes Recht in der Hand gehabt das Grundstück ganz einfach zurückzukaufen – und die Mehrheit hat es liegen lassen. Damit wurde nicht nur eine Rückkaufchance vergeben, sondern auch ein fatales Signal ausgesendet: Wer Auflagen nicht erfüllt, muss in Vorchdorf offenbar nicht mit Konsequenzen rechnen, sondern darf auf Nachverhandlungen hoffen – so zumindestens, wenn man ein „Partei-Spezi“ der Bürgermeisterpartei ist.
Ob das politisch klug, rechtlich sauber und im Interesse der Vorchdorfer Bevölkerung war, darüber wird diese im September 2027 richten.
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Chronologie
1. Ausgangslage: Ein zentrales Grundstück im Ortskern
Bei der Liegenschaft Bahnhofstraße 14 handelt es sich um den früheren Standort von Feuerwehr und Rotem Kreuz im Ortszentrum von Vorchdorf. Es geht um eine besonders sensible Fläche: zentrale Lage, verkehrlich schwieriger Bereich Messenbacherstraße, Nähe Bahnhofstraße und zugleich ein Grundstück mit hohem ortsentwicklungspolitischem Wert. In späteren Darstellungen wird die Gesamtfläche mit rund 1.700 m² beschrieben; im Zusammenhang mit dem politisch diskutierten Verkauf wird auch von 1.535 m² in bester Ortskernlage gesprochen.
Der eigentliche Eigentümer war nicht unmittelbar die Marktgemeinde, sondern der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Vorchdorf & Co KG, also die Gemeinde-KG bzw. VFI. Genau daraus ergibt sich später ein wesentlicher juristischer Streitpunkt: Der Gemeinderat musste der Veräußerung zustimmen, der Kaufvertrag selbst wurde aber über die Gemeinde-KG abgewickelt.
2. 2016/2017: Erste Projektidee und Wechsel des Projektträgers
Zunächst gab es ein örtliches Bieterkonsortium rund um die Zeughaus Immobilien GmbH. Dieses Projekt wurde bereits 2016/2017 behandelt. In den Unterlagen ist festgehalten, dass die Zeughaus Immobilien GmbH zwar einen Businessplan samt Finanzübersicht für eine Hotel- und Wohnanlage in der Bahnhofstraße 14 vorlegte, aber keine konkrete Bankzusage, Bankgarantie oder vergleichbare Finanzierungssicherheit. Nach mehreren Fristverlängerungen beschloss der Gemeinderat am 26. September 2017 eine Neuausschreibung bis 15. November 2017.
Daraufhin wurden zwei Projekte eingereicht: erneut von der Zeughaus Immobilien GmbH und zusätzlich von der construction management complete GmbH. Die Projektgruppe behandelte die Unterlagen am 17. November 2017; am 29. November 2017 sollte präsentiert werden. Die Zeughaus Immobilien GmbH nahm den Termin nicht wahr, während das Projekt der construction management complete GmbH als erfüllend beschrieben wurde. Genannt wurden unter anderem moderne Architektur, ebenerdiges Geschäftslokal, Rücksicht auf Nachbarn, Bauhöhen entsprechend der Umgebung und eine Vereinbarung mit der Stiftung Vorchdorf 2000 wegen Stellplätzen.
3. 12. Dezember 2017: Gemeinderatsbeschluss zum Verkauf
Am 12. Dezember 2017 fasste der Gemeinderat den Beschluss, den früheren Grundsatzbeschluss zugunsten des örtlichen Bieterkonsortiums aufzuheben und die Liegenschaft Bahnhofstraße 14 an die construction management complete GmbH zu verkaufen. Der damalige Vorsitzende erläuterte das Konzept „Boardinghouse“ als „Wohnen auf Zeit“ etwa für Monteure, also eine Zwischenform zwischen Wohnen und Tourismus; Dauerwohnungen seien nicht vorgesehen. Auf Nachfrage wurde allerdings erwähnt, dass drei Penthousewohnungen geplant seien.
Der Beschluss zum Verkauf an die construction management complete GmbH wurde mehrheitlich gefasst: 32 Stimmen dafür, eine Befangenheit bei GR Johannes Huemer, ÖVP, und vier Stimmenthaltungen der Grünen. Damit war politisch der Weg für den Verkauf frei.
4. 2018: Kaufvertrag – aber nicht mit jener Gesellschaft, die im Gemeinderat genannt war
Der Kaufvertrag datiert laut späteren Unterlagen auf 29. Jänner 2018 bzw. 7. Februar 2018. Der kritische Punkt: Im Gemeinderat war 2017 der Verkauf an die construction management complete GmbH, FN 243678a, beschlossen worden. Tatsächlich wurde laut späterer Anfrage und Grundbuch aber an die cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH, FN 486407f, verkauft.
Dieser Unterschied wurde erst Jahre später politisch brisant. Die Gemeinde bzw. deren Rechtsvertreter argumentierten später, die VFI habe als Eigentümerin wirksam verkauft und eine Übertragung an eine andere Gesellschaft sei aufgrund der Vertragsbestimmungen möglich gewesen. Die IKD sah das allerdings anders: Die Zustimmung des Gemeinderats habe sich ausdrücklich auf die construction management complete GmbH bezogen; demgemäß hätte der Kaufvertrag auch mit dieser Gesellschaft abgeschlossen werden müssen.
5. Kern des Deals: Ein Euro, Abrissverpflichtung, Boardinghouse, Tiefgarage und Wiederkaufsrecht
Der Kaufpreis von 1 Euro wurde politisch und medial damit begründet, dass der Käufer das alte Feuerwehr- und Rettungsgebäude abzureißen habe. Die kolportierten Abrisskosten bewegten sich je nach Sichtweise bzw. Angebot zwischen unter 100.000 Euro und 160.000 Euro.
Zugleich enthielt der Vertrag eine zentrale Absicherung zugunsten der Gemeinde: Wenn bis zu einer bestimmten Frist kein Rohbau errichtet wird, sollte der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zustehen. Laut späteren Protokollen und Berichten entstand dieses Wiederkaufsrecht mit 15. Oktober 2022, weil zwar abgerissen wurde, aber kein Rohbau stand. Der Rückkaufspreis sollte sich dabei nicht nach dem aktuellen Grundstückswert richten, sondern nach den durch einen Sachverständigen zu ermittelnden Abbruchkosten.
6. Zusätzlich vertraglich bedeutsam: 171 m² für öffentliches Gut
Ein weiterer wichtiger Vertragspunkt betrifft die Abtretung eines Grundstreifens. Im Bauverfahren 2025 wurde im Kaufvertrag vom 29. Jänner 2018 festgeschrieben, dass der Käufer 171 m² der Gesamtfläche von 1.706 m² in das öffentliche Gut abtreten soll. Auf diesem bis zu 3,5 Meter breiten Streifen könnten die Messenbacherstraße verbreitert und ein Gehweg errichtet werden. Zusätzlich war ein Verbindungsweg Richtung Bahnhofstraße vorgesehen. Die Beschlüsse im Bau- und Straßenausschuss dazu sollen bereits 2017 gefasst worden sein.
Dieser Punkt wird später entscheidend, weil anfangs im Zuge neuer Baupläne offenbar strittig wurde, ob Teile dieser vertraglich abzutretenden Fläche überbaut werden sollen bzw. ob der Eigentümer diese Fläche überhaupt noch abtreten will.
7. 2018/2019: Bebauungsplan „alte Feuerwehr“ und erste massive Bedenken
Bereits Ende 2018 bzw. Anfang 2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 34 „alte Feuerwehr“ für die Parzelle 55/4 behandelt. Schon damals gab es Einwendungen bzw. Kritik, insbesondere durch die Stiftung Vorchdorf 2000. Kritisiert wurden unter anderem die geplante Gebäudehöhe und die Frage, ob die geplante Bebauung mit Ortsbild, Nachbarschaft und Raumordnungsgrundsätzen vereinbar sei.
Im Februar 2019 wurde dieser Bebauungsplan erneut im Gemeinderat behandelt. Die Debatte zeigt: Schon sehr früh war klar, dass es sich nicht um ein völlig konfliktfreies innenörtliches Projekt handelt, sondern um ein Bauvorhaben mit Auswirkungen auf Ortsbild, Nachbarschaft, Verkehr und Stellplätze. Die ursprünglich 4 stöckige Variante wurde noch im Laufe der GR-Sitzung vom damaligen ÖVP-Fraktionsobmann und – wie sich erst wesentlich später herausstellte – Miteigentümer Johannes Huemer aufgrund des offensichtlichen Widerstands aller GRs zurückgezogen.
8. 2021: Die Causa wird durch eine Anfrage neu aufgerollt
Im Juni 2021 wurde das Thema durch eine Anfrage von GR Ing. Mag. (FH) Albert Sprung wieder politisch hochgezogen. Er verwies darauf, dass der Gemeinderat am 12. Dezember 2017 den Verkauf an die construction management complete GmbH beschlossen habe, tatsächlich aber an die cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH verkauft worden sei und diese auch im Grundbuch aufscheine. Er verlangte eine Klärung dieses Sachverhalts.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Götschhofer vertrat in der Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2021 die Rechtsauffassung, der Kaufvertrag sei wirksam zustande gekommen, weil die VFI Eigentümerin gewesen sei und das Geschäft aufgrund der vertraglichen Übertragungsmöglichkeit auch mit der zweiten Gesellschaft abgeschlossen werden konnte. Diese Sicht blieb aber nicht unwidersprochen – im Besonderen durch die Aufsichtsbehörder IKD.
9. 2021/2022: IKD widerspricht der Gemeinde-Rechtsmeinung
Die Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich, kurz IKD, gab am 21. Oktober 2021 eine Stellungnahme ab, die auch im Gemeinderat 2022 verlesen wurde. Darin wird festgehalten, dass die Zustimmung des Gemeinderats ausdrücklich den Verkauf an die construction management complete GmbH betraf und daher der Kaufvertrag auch mit dieser Gesellschaft abzuschließen gewesen wäre.
Die IKD hielt zudem fest, dass ihrer Ansicht nach die Vertragsbestimmung über die Übertragung von Rechten und Pflichten erst nach Abschluss des Kaufvertrages gegriffen hätte, nicht aber als Ermächtigung, von vornherein mit einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Daraus folgerte sie, dass die Zustimmung des Gemeinderats zum konkreten Vertrag mit der cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH fehle. „Ob sich das auf die Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrags auswirkt, könne aber nur ein ordentliches Gericht verbindlich entscheiden“, so die IKD.
Damit war die Causa juristisch nicht abschließend geklärt, politisch aber hochbrisant: Es stand die Frage im Raum, ob Gemeindewille, VFI-Handeln und tatsächlicher Vertragspartner sauber zusammenpassten.
10. Oktober/Dezember 2022: Wiederkaufsrecht entsteht
Der Kaufvertrag sah vor, dass bis Oktober 2022 (das sind zwei Jahre nach Baugenehmigung) zumindest ein Rohbau stehen muss. Das war nicht der Fall. Der Abriss war erfolgt, ein war aber Rohbau aber nicht errichtet worden. Damit entstand das vertragliche Wiederkaufsrecht für die Gemeinde.
Am 13. Dezember 2022 sollte der Gemeinderat über einen Antrag zum Rückkauf entscheiden. Der INVO.report beschrieb damals den Kern der Lage: Die Gemeinde könnte das Grundstück zurückkaufen, müsste dem Eigentümer aber die Abrisskosten ersetzen. Gleichzeitig stand im Raum, dass der Grundstückswert seit 2018 deutlich gestiegen sei und die Gemeinde durch einen Rückkauf ein wertvolles Grundstück in Ortskernlage wieder in die Hand bekommen könnte.
11. 2023: Vertagung, Gutachten, Land OÖ – die Entscheidung liegt auf der langen Bank
Nach dem Antrag im Dezember 2022 wurde die Entscheidung nicht sofort getroffen, sondern vertagt. Der INVO.report schrieb im Februar 2023, dass der Antrag der Liste FÜR Vorchdorf auf einen Grundsatzbeschluss im Dezember auf die Januarsitzung vertagt worden sei, weil unklar gewesen sei, in welcher Höhe Abrisskosten zu ersetzen wären. Danach sollte ein neues Gutachten bzw. eine Prüfung durch das Land klären, wie hoch der Rückkaufpreis tatsächlich wäre.
Im Frühjahr 2023 wurde berichtet, dass seit Monaten wechselseitige Vorwürfe wegen Verschleppung im Raum standen. Die Gemeinde habe sich darauf geeinigt, einen Experten beim Land OÖ einzuschalten, der die Abbruchkosten und damit den Rückkaufpreis ermitteln soll. Die Liste FÜR Vorchdorf kritisierte, dass der Auftrag aus ihrer Sicht nicht rasch genug erteilt worden sei.
Politisch war das der Beginn einer langen Hängepartie: Das Wiederkaufsrecht bestand, aber die Gemeinde fasste keinen konsequenten Rückkaufsbeschluss. Stattdessen wurde geprüft, beraten, gewartet und immer wieder über die richtige Kostenermittlung gestritten.
12. Rückkaufpreis: 120.000 Euro laut IKD-Schätzung
Später lag eine Schätzung der IKD vor. In den Gemeinderatsunterlagen 2024 und 2025 wird wiederholt darauf verwiesen, dass die für den Wiederkaufspreis maßgeblichen Abbruchkosten mit rund 120.000 Euro geschätzt wurden. Hinzu kämen allenfalls noch rückzuvergütende Anschlussgebühren.
Aus Sicht der Rückkauf-Befürworter war damit die Sache klar: Die Gemeinde könnte ein stark im Wert gestiegenes Grundstück um einen vergleichsweise niedrigen Betrag zurückholen. Die politische Gegenposition lautete: Ein Rückkauf sei rechtlich und praktisch riskant, ein Projekt müsse endlich umgesetzt werden, und der Vertrag gebe nicht all das her, was sich die Rückkaufbefürworter wünschen würden.
13. 2024: Grundsatzbeschluss statt Rückkauf
Am 24. September 2024 behandelte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss Bahnhofstraße 14. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits Gespräche mit der cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH stattgefunden. Auf Basis dieser Gespräche wurde ein Vorschlag für eine Vertragsanpassung ausgearbeitet.
Die Liste FÜR Vorchdorf stellte einen Gegenantrag: Das im Kaufvertrag vereinbarte und im Grundbuch eingetragene Wiederkaufsrecht solle wahrgenommen werden. Begründung: Das Grundstück sei 2018 unter der Prämisse verkauft worden, dass ein Boardinghouse mit Tiefgarage errichtet werde; dies sei nicht geschehen, daher sei am 15. Oktober 2022 das Wiederkaufsrecht entstanden. Die IKD-Schätzung zum Wiederkaufpreis liege bei etwa 120.000 Euro. Zusätzlich wurde ein Antrag gestellt, bei einer Vertragsänderung zumindest 350.000 Euro als Ausgleich für die Aufgabe bzw. Aufweichung der ursprünglichen Rechte und Auflagen festzulegen.
Der INVO.report fasste die politische Entscheidung im September 2024 so zusammen: Das Rückkaufsrecht werde nicht wahrgenommen, stattdessen würden dem Eigentümer weitere Zugeständnisse gemacht – weg vom Boardinghouse, hin zu Wohnungen, keine Tiefgarage, sondern oberirdische bzw. überdachte Parkplätze.
14. Februar 2025: Zusatzvereinbarung wird beschlossen
Am 4. Februar 2025 kam die konkrete Zusatzvereinbarung Bahnhofstraße 14 in den Gemeinderat. Im Sachverhalt wurde festgehalten, dass im September 2024 ein Grundsatzbeschluss zur Vertragsadaptierung gefasst worden war und nun die ausgearbeitete Zusatzvereinbarung zur Beschlussfassung vorliege.
In der Debatte kritisierte GV Ing. Mag. (FH) Albert Sprung, die Zusatzvereinbarung bringe nur Vorteile für den Investor und keine für die Gemeinde. Der Investor könne statt eines Boardinghouses nun Wohneinheiten errichten; die Verpflichtung zur Tiefgarage werde aufgeweicht; ein neuerliches Wiederkaufsrecht könne künftig bereits durch einfachen Baubeginn verhindert werden. Zudem wurde erneut beantragt, das Wiederkaufsrecht wahrzunehmen und hilfsweise die Wirksamkeit der Zusatzvereinbarung an eine Zahlung von 350.000 Euro an die Gemeinde zu knüpfen.
Der Gegenantrag auf Wahrnehmung des Wiederkaufsrechts wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Zusatzvereinbarung selbst wurde mehrheitlich angenommen: 19 Stimmen dafür, 10 Gegenstimmen, 8 Stimmenthaltungen. Damit entschied sich die Gemeinderatsmehrheit endgültig gegen den aktiven Rückkauf und für die Änderung des ursprünglichen Vertragsrahmens. Strittig ist bis heute, inwieweit eine einfache Mehrheit hier ausgereicht hat, so gravierende Änderungen am Kaufvertrag zu beschließen.
15. Politische Begründung der Befürworter der Zusatzvereinbarung
Die Befürworter argumentierten, man müsse realistisch bleiben. Der Kaufpreis sei zwar ein Euro gewesen, aber es seien Abbruchkosten und weitere Kosten angefallen. Außerdem hätten sich die Rahmenbedingungen geändert; ursprünglich sei ein Boardinghouse geplant gewesen, doch nach Corona und steigenden Baukosten sei dieses Konzept nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.
GR Matthias Traunbauer verwies darauf, dass es Gespräche über Rückkauf und andere Interessenten gegeben habe, die vertraglichen Rahmenbedingungen aber nicht jene Forderungen hergäben, die die Liste Vorchdorf stelle. Er sprach davon, dass man mit der Zusatzvereinbarung zumindest wieder eine Zeitschiene bekomme.
Vzbgm. Alexander Schuster argumentierte ähnlich: Die Bahnhofstraße 14 begleite die Gemeinde schon lange, Corona habe das Boardinghouse-Konzept „über den Haufen geworfen“, und ohne Zusatzvereinbarung könne der Investor gar nichts anderes bauen.
16. Politische Kritik der Rückkauf-Befürworter
Die Gegenseite sah darin vor allem den Verzicht auf Gemeindevermögen. Der zentrale Vorwurf: Ein Grundstück wurde faktisch um einen Euro abgegeben; die Auflagen wurden nicht erfüllt; das Wiederkaufsrecht entstand; statt dieses Recht im Interesse der Gemeinde zu nutzen, werde es durch eine Zusatzvereinbarung entschärft oder aufgegeben.
Kritisiert wurde außerdem, dass durch die Vertragsänderung der Wertzuwachs beim Investor verbleibe. Die Liste FÜR Vorchdorf argumentierte wiederholt, der Wiederkaufpreis liege bei rund 120.000 Euro, während der tatsächliche Grundstückswert deutlich höher sei. Es wurde von einem möglichen Wert von über 450.000 Euro gesprochen; der INVO.report nannte Branchenschätzungen zwischen 310.000 und 460.000 Euro, abhängig von Auflagen und Bebauungsmöglichkeiten.
17. 2025: Bauverhandlung und neue Streitfrage Grundabtretung
Im September 2025 kam Bewegung in die Sache. Für den 10. September 2025 wurde eine Bauverhandlung am Areal Bahnhofstraße 14 angesetzt. Das Projekt sah nun Wohnungen, Geschäftsflächen und überdachte Parkplätze statt einer Tiefgarage vor.
Bei der Bauverhandlung wurde aber die alte Frage der vertraglichen Grundabtretung wieder akut. Laut INVO.report machte GV Wolfgang Ettinger, unterstützt von GV Reinhard Ammer, darauf aufmerksam, dass nach den Plänen offenbar ein Teil jener Fläche bebaut werden soll, die vertraglich in das öffentliche Gut abzutreten wäre. Norbert Hartl erklärte demnach, er gedenke nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt nicht mehr, diese Fläche an die Gemeinde abzutreten.
Daraufhin erhob Wolfgang Ettinger mit Vollmacht eines Anrainers Einspruch, weil seiner Ansicht nach die Grundgrenzen unrichtig dargestellt seien. Weitere Anrainer schlossen sich an. Der Konflikt verlagerte sich damit vom Wiederkaufsrecht auf die Frage: Wird wenigstens jene Abtretung ins öffentliche Gut umgesetzt, die für Gehweg, Straßenverbreiterung und Verkehrssicherheit vereinbart war?
Rechtlicher und politischer Kern der Causa
Die Causa besteht aus mehreren Ebenen:
1. Verkauf und Vertragspartner
Der Gemeinderat stimmte 2017 einem Verkauf an die construction management complete GmbH zu. Tatsächlich wurde später an die cmc Boardinghouse Vorchdorf GmbH verkauft. Die IKD sah darin ein Problem, weil die Zustimmung des Gemeinderates zum konkreten Vertragspartner fehle; die endgültige Rechtswirksamkeit könne aber nur ein Gericht klären.
2. Kaufpreis und Gegenleistung
Der symbolische Kaufpreis von einem Euro wurde mit Abrisskosten und Projektauflagen begründet. Die Gegenleistung sollte also nicht im Kaufpreis liegen, sondern in Abriss, Boardinghouse-Projekt, Tiefgarage bzw. Stellplatzlösung, Ortsentwicklung und späterer Bebauung.
3. Wiederkaufsrecht
Der Vertrag enthielt ein Wiederkaufsrecht für den Fall, dass bis Oktober 2022 kein Rohbau steht. Dieser Fall trat ein. Die Gemeinde hätte somit die Möglichkeit gehabt, das Grundstück gegen Ersatz der Abbruchkosten zurückzukaufen. Der politisch umstrittene Punkt war, ob dieses Recht tatsächlich wahrgenommen werden sollte.
4. Wertzuwachs
Während der Rückkaufpreis laut IKD-Schätzung bei etwa 120.000 Euro plus möglicher Nebenkosten lag, wurde der Marktwert des Grundstücks deutlich höher eingeschätzt. Genau daraus entstand der zentrale politische Vorwurf: Die Gemeinde verzichte auf einen möglichen Vermögensvorteil zugunsten des Investors.
5. Vertragsänderung
Mit der Zusatzvereinbarung 2025 wurde der ursprüngliche Projektcharakter wesentlich verändert: Statt Boardinghouse und Tiefgarage wurde ein Wohnprojekt mit Geschäftsflächen und oberirdischen bzw. überdachten Stellplätzen ermöglicht. Der Gemeinderat stimmte dieser Linie mehrheitlich zu.
6. Öffentliches Gut und Verkehrssicherheit
Unabhängig vom Rückkaufsrecht bleibt die Frage der 171 m² Grundabtretung in das öffentliche Gut. Diese Fläche ist für Gehweg, Straßenverbreiterung und eine sichere Verbindung im Bereich Messenbacherstraße/Bahnhofstraße wesentlich. Gerade dieser Punkt wurde 2025 bei der Bauverhandlung wieder zum Konflikt.
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