Interkommunale Betriebsansiedlung – INKOBA

Die Gemeinden Vorchdorf, Grünau, Scharnstein, Gschwandt, Kirchham, Gmunden, St. Konrad, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham bilden gemeinsam den Gemeindeverband INKOBA Salzkammergut Nord. Die Idee dabei ist, dass bei zukünftigen Betriebsansiedelungen die Kommunalsteuern unter den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt wird. Wobei grundsätzlich die Standortgemeinde nur 25% der Steuereinnahmen erhält, der Großteil von 75% geht an die INKOBA und wird nach folgendem Schlüssel verteilt:

Tabelle 1: Aufteilung Einnahmen lt. INKOBA Protokoll 9.12.2021

Das gehört unserer Meinung nach geändert. Die INKOBA Mitgliedsgemeinden sollten immer nur 25% der Kommunalsteuereinnahmen erhalten. Das wäre fair. Sollte das nicht gelingen, dann sind wir für einen Ausstieg aus INKOBA.

In Vorchdorf wird das Gewerbegebiet abgesenkt. INKOBA erhält lt. Budgetvoranschlag ab 2021 dafür jährlich jeweils 1 Mio. Euro aus dem Schotterverkauf.

Tabelle 2: Einnahmen „Erlös Kies“ von jährlich jeweils 1 Mio. Euro aus dem Schotterverkauf in Vorchdorf lt. INKOBA Protokoll 9.12.2021

Zusätzlich ist ebenfalls lt. INKOBA Budget ein Verwaltungsaufwand von 2021 € 82.000, 2022 € 112.000, 2023 € 122.000 und 2024 € 132.000 veranschlagt. Dieser Verwaltungsaufwand kommt zu den Verwaltungskosten in der Gemeinde noch dazu und ist unserer Meinung nach viel zu hoch.

Tabelle 3: Verwaltungsaufwand INKOBA lt. Budgetvoranschlag

Normalerweise sollten diese Kosten von den Beiträgen der Mitgliedsgemeinden gedeckt werden. Diese berechnen sich aus der Anzahl der Einwohner multipliziert mit € 1. Lt. INKOBA Protokoll 9.12.2021 berechnen sich Mitgliedsbeiträge von insgesamt € 55.927, welche die Kosten nicht einmal zur Hälfte abdecken. Der Rest wird also von den Kommunalsteuereinnahmen abgedeckt, die eigentlich auf die Mitgliedsgemeinden verteilt werden sollen. Unserer Meinung nach sollten die Mitgliedsbeiträge aber die Kosten des Gemeindeverbands INKOBA abdecken.

20 Mitarbeiter pro Hektar statt 40

Die INKOBA gibt als Richtwert für Betriebe die Mitarbeiterdichte von 20 Mitarbeitern pro Hektar vor. Das ist unserer Meinung nach viel zu wenig. Die Liste für Vorchdorf fordert 40 Mitarbeiter pro Hektar, so wie es z.B. auch in Eberstalzell die Vorgabe ist.

Man begnügt sich bei den Kommunalsteuereinnahmen im INKOBA Gewerbegebiet in Vorchdorf mit jährlich rund € 475.200 (=20 Mitarbeiter pro Hektar x 22 Hektar x 12 Monate). Das sind auf eine Laufzeit von 25 Jahren gerechnet insgesamt € 11,88 Mio.

Grafik 1: INKOBA Gewerbegebiet Vorchdorf

Vorchdorf verschenkt € 11,88 Mio.

Vorchdorf verschenkt also insgesamt € 11,88 Mio. indem man sich im INKOBA Gewerbegebiet mit 20 Mitarbeitern pro Hektar zufrieden gibt, anstatt 40 Mitarbeitern pro Hektar vorzugeben. Nicht nur, dass mit dieser niedrigen Mitarbeiterzahl pro Hektar Betriebe angezogen werden, die primär große Lagerflächen bei geringer Mitarbeiterzahl benötigen, sondern man nimmt damit auch sehr viel LKW-Verkehr in Kauf, weil diese Vorgaben primär Logistiker anziehen. Diese stehen bereits bei INKOBA Schlange, um Gewerbeflächen zu erhalten. Auch die Löhne in diesem Bereich sind nicht sonderlich üppig, was sich wiederum direkt auf die Steuereinnahmen auswirkt.

Alles in allem eine Loose-Loose-Loose-Loose-Situation für Vorchdorf durch INKOBA:

1) Nur 25% Standortbonus statt 75% für INKOBA Gewerbegebiet
2) Geringe Steuereinnahmen durch die niedrige Mitarbeiterdichte von 20 Mitarbeitern pro Hektar
3) Viel LKW-Schwerverkehr mit der entsprechenden Lärmbelastung, weil mit diesen Parametern das INKOBA Gewerbegebiet in Vorchdorf ein Magnet für Logistiker ist
4) Millionen-Kosten kommen auf die Marktgemeinde Vorchdorf zu, für den neuen Ast Autobahnanschluss, verursacht durch das neue INKOBA Gewerbegebiet

Die Liste für Vorchdorf fordert

  • 75% Standortbonus bei allen INKOBA Gewerbegebieten der INKOBA Mitgliedsgemeinden unabhängig davon, von wem das Gewerbegebiet entwickelt wird
  • 40 Mitarbeiter pro Hektar als Mindestzahl für Betriebsansiedelungen
  • Mitsprache der jeweiligen Standortgemeinde bei Betriebsansiedelungen durch direktes Vetorecht der entsprechenden Standortgemeinde (Gemeindevorstand / Gemeinderat)
  • Beibehaltung des Ast Autobahnanschlusses Vorchdorf als Kreisverkehrslösung mit kontaktloser Direktanbindung des Gewerbegebiets
  • 100% Finanzierung der Verwaltung INKOBA aus Mitgliedsbeiträgen

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